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Diese Wege führen zu höheren Schulabschlüssen:
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung kannst du bei entsprechenden Leistungen den Erweiterten Ersten Schulabschluss, den Mittleren Schulabschluss und unter Umständen sogar den Mittleren Schulabschluss erreichen und danach die Fachhochschulreife oder auch die Allgemeine Hochschulreife machen. Klingt gut?
WEITER »Es gibt auch einige schulische Ausbildungen an Berufskollegs. Diese Ausbildungen nennt man auch „Ausbildung nach Landesrecht“. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du dabei den Erweiterten Ersten Schulabschluss. Hier findest du die möglichen schulischen Ausbildungen.
WEITER »Es gibt auch einige schulische Ausbildungen an Berufskollegs. Diese Ausbildungen nennt man auch „Ausbildung nach Landesrecht“. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dabei auch den Erweiterten Ersten Schulabschluss erhalten.
Eine schulische Ausbildung am Berufskolleg kann mit einem Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Damit du einen Bildungsgutschein erhalten kannst, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die du in einem persönlichen Beratungsgespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprechen kannst. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, können Weiterbildungskosten (wie z.B. Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten, Kosten für Kinderbetreuung usw.) durch die Agentur für Arbeit übernommen werden.
WEITER »Dies erreichst du über die verschiedenen 1-jährigen Bildungsgänge am Berufskolleg. Danach kannst du eine Ausbildung anschließen oder weitere Bildungsgänge am Berufskolleg besuchen und höhere Schulabschlüsse erwerben.
WEITER »Du gehst gern zur Schule? Du möchtest weiter zur Schule gehen? Dein erster Schritt Richtung Mittlerer Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife ist dann der Erweiterte Erste Schulabschluss.
WEITER »Die Reha-Beratung ist eine Berufsberatung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, einer Schwerbehinderung und/oder gesundheitlichen Einschränkungen. Sie berät dich, welche Wege dir offen stehen!
WEITER »
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kommunale Koordinierung
Übergang Schule-Beruf
Löhberg 72
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208 455 4774
info@biwenav-mh.de
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